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Kosten der Behandlung2023-06-28T07:48:59+00:00

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung in meiner Praxis in Kreuzau variieren zwischen 80 und 120 EUR pro Behandlungseinheit, abhängig von dem Zeit- und Leistungsumfang. Die Dauer der Behandlung ist individuell und kann meist im ersten Gespräch festgelegt werden.

Den Ablauf der Behandlung habe ich Ihnen hier einmal kurz skizziert.

Die Osteopathie-Kosten werden mittlerweile von immer mehr Krankenkassen teilweise oder sogar vollständig übernommen. Als zugelassener Heilpraktiker und zertifizierter Osteopath bin ich Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V.. Mit meiner Praxis für Osteopathie und private Physiotherapie in Kreuzau erfülle ich alle Voraussetzungen, die für eine Erstattung seitens der Krankenkassen erforderlich sind.

Ich bin gesetzlich versichert – was zahlt meine Krankenversicherung?

Osteopathie gehört zu den alternativen Heilmethoden und steht damit nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen werben jedoch mit Zusatzleistungen im Bereich alternativer Heilmethoden und bieten ihren Mitgliedern dort eine entsprechende Unterstützung an.

In welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, dass erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Ob eine Kostenübernahme stattfinden kann, sollten Sie sicherheitshalber vor dem ersten Termin mit Ihrer Krankenkasse besprechen. Zum Teil bedarf es hier einer ärztlichen Verordnung.

Sollte Ihre Krankenkasse keine Kostenerstattung für eine osteopatische Therapie leisten, besteht die Möglichkeit die Behandlung in meiner Praxis als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung dann schreiben Sie mir gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich bin privat versichert – was zahlt meine Krankenversicherung?

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung, dazu zählen private Zusatzversicherungen, private Vollversicherungen, Beihilfe und die Postbeamtenkrankenkasse bedarf es keiner ärztlichen Verordnung.

Die Abrechnung erfolgt dann nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker, der „GebüH“. Hierbei ist die Vereinbarung mit Ihrer Krankenversicherung ausschlaggebend, sie bestimmt die Höhe der Erstattung. Den Satz der Erstattung entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen oder erfragen Sie ganz einfach bei Ihrem Sachbearbeiter Ihrer Versicherung.

Welche Krankenkasse zahlt osteopathische Behandlungen?

Eine Übersicht der Krankenkassen, die die Kosten für eine Osteopathie-Behandlung bezuschussen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen finden Sie auf folgender Webseite aufgelistet: www.osteokompass.de

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Was muss ich machen?

Es kann aus unterschiedlichen Gründen immer mal passieren, dass ein vereinbarter Termin abgesagt werden muss. Gemeinsam versuchen wir dann schnellstmöglich einen neuen Termin zu finden.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich Termine, die kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Beginn des Termins) oder gar nicht abgesagt werden in voller Höhe in Rechnung stellen muss.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können und absagen müssen, so rufen Sie mich bitte an und sprechen mir auf den Anrufbeantworter.